Aktuelle Risikogebiete (Auswärtiges Amt)

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Informationen für Reisen aus den Niederlanden und Belgien

Stand 16.10.2020, Stand 09:50 Uhr

Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland hat seine Reisewarnung auf die gesamten Niederlande erweitert (Stand 16.10.2020). Diese Reisewarnung gilt ebenso für das komplette Land Belgien (30.09.2020)!

Diese Gebiete gelten somit als Risikogebiete in der aktuellen Corona-Pandemie-Lage laut den Bestimmungen des Robert-Koch-Instituts.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und das Hessisches Ministerium für Soziales und Integration haben folgende Bestimmungen für Reisende aus Risikogebieten erlassen, die in NRW und in Hessen gelten:

  • Wer aus einem Risikogebiet nach NRW und/oder Hessen einreist (bzw. sich in den 14 Tagen vor der Einreise dort aufgehalten hat), muss sich umgehend und auf direktem Weg in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Es ist den Personen nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen oder Besuch von Personen zu bekommen, die nicht zu dem Hausstand gehören.
  • Eine Befreiung von der Quarantänepflicht ist möglich, wenn ein so genannter PCR-Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt und nachweislich negativ ausgefallen ist. Der Test muss maximal 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein.
  • Diese Auflagen gelten somit auch für niederländische Reisende, die in den Risikogebieten wohnen oder sich 14 Tage vor ihrer Einreise nach NRW und/oder Hessen in einem der Risikogebiete aufgehalten haben.  
  • Die Personen sind verpflichtet, sich bei dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden (telefonisch oder per E-Mail) und dieses über ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet zu informieren.
  • Wer sich erst nach der Einreise testen lassen will, muss dazu das zuständige Gesundheitsamt kontaktieren und in Quarantäne bleiben, bis ein negatives Testergebnis vorliegt (dies gilt allerdings nur für Niederländer mit Wohneigentum in NRW/Hessen, siehe unten).
  • Die Pflicht zu Quarantäne gilt nicht für Personen, die sich auf der Durchreise befinden. Diese dürfen jedoch nicht in NRW und/oder Hessen übernachten und müssen NRW und/oder Hessen direkt verlassen.

Vom Hochsauerlandkreis haben wir folgende aktuelle Information bekommen, die NRW-weit gilt:

  • Einreisende zu touristischen Zwecken aus Risikogebieten müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test auf SARS-Covid-2 vorweisen, da ansonsten Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken untersagt sind (§ 15 Coronaschutzverordnung). Hierzu zählen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Campingplätze etc. Der negative Test darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein und muss den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html

Die zuständigen Landkreise sind unter folgenden Hotlines erreichen, dort werden allgemeine Fragen zum Corona-Virus beantwortet:

Hochsauerlandkreis: 0291-942202

Sprechzeiten: Montag-Donnerstag: 08:00-15:30 Uhr, Freitag 08:00-13:00 Uhr

Kreis Olpe: 02761-81200

Sprechzeiten: Montag-Freitag: 09:00-13:00 Uhr, Montag-Donnerstag: 14:00-16:00 Uhr

Märkischer Kreis: 02351-966-7272

Sprechzeiten: Montag-Donnerstag: 08:00-16:00 Uhr, Freitag 08:00-12:00 Uhr

Kreis Soest: 02921-303060

Sprechzeiten: Montag-Donnerstag 08:00-16:00 Uhr, Freitag von 08:00-12:00 Uhr

Samstag, 19. September 10:00-12:00 Uhr

Landkreis Waldeck-Frankenberg: 05631-954555

Sprechzeiten: Montag-Donnerstag: 09:00-16:00 Uhr, Freitag: 9:00-14:00 Uhr

 

Robert Koch Institut https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html